Rechtsanwalt für Verkehrsrecht R. Thummernicht

Als Rechtsanwalt hat er die Aufgabe, seinem Auftraggeber mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu seinem Recht zu verhelfen.
Zu diesem Zweck kann er jedermann beraten oder vertreten, soweit er nicht zuvor die
Gegenseite beraten bzw. vertreten hat.

Im Rahmen dieser Beratung wird er den Mandanten über die Rechtslage, seine Erfolgschancen im Rechtsstreit,
die Möglichkeiten einer Beweisesicherung und die anfallenden Kosten sowie das Kostenrisiko informieren.

RA Robert Thummernicht hat sich auf das VERKEHRSRECHT - spezialisiert
und ist seit vielen Jahren erfolgreich für seine Mandanten tätig.

Das Verkehrsrecht umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsgebiete, die mit der örtlichen Veränderung von Personen und Gütern
in Verbindung stehen. Es ist ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet, das sich aus verschiedensten Vorschriften
des öffentlichen Rechts  und des Privatrechts zusammensetzt.

Im Straßenverkehr ist das Straßenverkehrsrecht für jeden Bürgers von Bedeutung.

Es umfasst im wesentlichen folgende Bereiche:

Wesentliche Ausagen hierüber macht das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO),
die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
Das Straßenverkehrsrecht ist damit typisches Ordnungsrecht, das durch Bundesrecht bestimmt wird.
Für die einzelnen Rechtsbereiche sind unterschiedliche Behörden (z. B. Straßenverkehrsbehörde, Ordnungsamt, Staatsanwaltschaft etc.,
aber auch Private, die mit der Ausübung hoheitlicher Aufgaben betraut wurden, (das bekannteste Beispiel dürfte der TÜV sein)) zuständig.

Sollten Sie von einem diesbezüglichen Rechtsstreit berührt sein, wenden Sie sich gerne zu einer
Terminvereinbarung an unsere Kanzlei:

Tel: 0911 / 54 34 596

 

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