Als Rechtsanwalt hat er die Aufgabe, seinem Auftraggeber
mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu seinem Recht zu verhelfen.
Zu diesem
Zweck kann er jedermann beraten oder vertreten, soweit er nicht zuvor
die
Gegenseite beraten bzw. vertreten hat.
Im Rahmen dieser Beratung wird er den Mandanten über die
Rechtslage, seine Erfolgschancen im Rechtsstreit, 
die Möglichkeiten einer
Beweisesicherung und die anfallenden Kosten sowie das Kostenrisiko
informieren.
RA Robert Thummernicht hat sich auf das VERKEHRSRECHT -
spezialisiert
und ist seit vielen Jahren erfolgreich für seine Mandanten
tätig.
Das Verkehrsrecht umfasst im weitesten Sinne sämtliche
Rechtsgebiete, die mit der örtlichen Veränderung von Personen und
Gütern
in Verbindung stehen. Es ist ein sehr umfangreiches
Rechtsgebiet, das sich aus verschiedensten Vorschriften
des öffentlichen
Rechts und des Privatrechts zusammensetzt.
Im Straßenverkehr ist das Straßenverkehrsrecht für jeden Bürgers von Bedeutung.
Es umfasst im wesentlichen folgende Bereiche:
Wesentliche Ausagen hierüber macht das
Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO),
die
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
Das Straßenverkehrsrecht ist damit
typisches Ordnungsrecht, das durch Bundesrecht bestimmt wird.
Für die
einzelnen Rechtsbereiche sind unterschiedliche Behörden (z. B.
Straßenverkehrsbehörde, Ordnungsamt, Staatsanwaltschaft etc.,
aber auch
Private, die mit der Ausübung hoheitlicher Aufgaben betraut wurden, (das
bekannteste Beispiel dürfte der TÜV sein)) zuständig.
Sollten Sie von einem diesbezüglichen Rechtsstreit
berührt sein, wenden Sie sich gerne zu einer
Terminvereinbarung an unsere
Kanzlei:
Tel: 0911 / 54 34 596
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